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28.06.2018

Rede zum Bericht der Landesregierung „Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Juni 2012 haben wir uns im Landtag schon einmal mit einer Verbraucherpolitischen Strategie des Landes befasst. Damals war diese Strategie eine Neuerung, da es zuvor in Brandenburg keine gab. Ich habe mir zur Vorbereitung auch meine Rede von damals nochmal durchgelesen. Ich hatte sie wie folgt beendet: „Zusammenfassend kann man also sagen: Da weder Ziele, noch Maßnahmen noch Finanzierungen klar benannt werden, hat das von Ihnen vorgelegte Papier die Bezeichnung Strategie nicht verdient und wir erwarten, dass hier schnellstmöglich nachgebessert wird.“

Sechs Jahre hat es nun gedauert, bis endlich nachgebessert wurde. Unter schnellstmöglich verstehe ich etwas anderes.

Ich begrüße allerdings, dass die Landesregierung eine externe Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie sowie eine repräsentative Umfrage zum Verbraucherschutz in Brandenburg durchgeführt hat.

Und siehe da: Auch die Evaluation fordert, dass:

Erstens, in der Verbraucherpolitischen Strategie messbarere, quantitative Ziele in den einzelnen Maßnahmen zu definieren sowie eine konkretere Umsetzungsplanung durchzuführen.

Sowie zweitens, dass eine stärkere zentrale Koordination und Steuerung der Umsetzung etabliert wird.

Und da muss man sich schon fragen, warum die Landesregierung bei einem so wichtigen Thema wie dem Verbraucherschutz 6 Jahre braucht, um sich durch einen externe Evaluation bestätigen zu lassen, was bereits im Juni 2012 klar und deutlich erkennbar war.

Immerhin wird nun mit der neuen Verbraucherpolitischen Strategie der Versuch unternommen die Fehler zu korrigieren – besser spät als nie!

Das neue Leitbild der Landesregierung beim Verbraucherschutz heißt: „Faire und sichere Produkte sowie Dienstleistungen –verbraucherfreundliche Märkte – kompetente Verbraucherinnen und Verbraucher“. So steht es in der neuen Strategie, die Mitte Juni vom Kabinett beschlossen wurde.

Zudem werden vier Handlungsschwerpunkte benannt.

Verbraucherpolitik voranbringen, Marktüberwachung gewährleisten, Verbraucherrechte festigen sowie Verbraucherkompetenz und Selbstverantwortung stärken.

Wir begrüßen dabei ausdrücklich, dass die Zielsetzungen und Maßnahmen jetzt auch mit zeitlichen Vorgaben unterlegt sind. Dies macht die Überprüfung der einzelnen Ziele und Maßnahmen wesentlich einfacher.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass einige der aufgeführten Maßnahmen und Zielsetzungen bereits längst vom Landtag beschlossen sind.

Wie beispielsweise die Online-Schlichtung:

Hier hätte ich vom Minister bei der Vorstellung der Strategie im Ausschuss letzte Woche allerdings erwartet, dass er auch zur Entstehung dieses Punktes ein Wort verliert. Die Online-Schlichtung für Brandenburg ist das Ergebnis einer Informationsreise unseres Verbraucherschutz-Ausschusses und der daraus resultierenden fraktionsübergreifenden Landtags-Initiative. Und das hätte man dann schon mal erwähnen können. Zumal es auch unserem Bild in der Öffentlichkeit gut tut, wenn aus Ausschussreisen so ganz konkrete Arbeitsergebnisse hervorgehen.

Sich mit fremden Federn schmücken gibt dahingegen selten ein gutes Bild ab.

Aber ich möchte jetzt nicht zu viel Wasser in den Wein schütten.

Insgesamt sind wir nicht unzufrieden. Das von der Landesregierung angestrebte Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung zum Beispiel ist ein erster wichtiger Schritt um die Lebensmittelverschwendung einzudämmen.

Jährlich werden in Deutschland knapp 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Mülleimer geworfen. Die Hälfte davon aus Privathaushalten - im Durchschnitt wirft also jeder von uns 82 Kilogramm Lebensmittel in den Müll. Dazu kommen noch die Verluste aus der Landwirtschaft. Wir reden also von insgesamt 18 Millionen Tonnen.

Bis zum 3. Quartal soll das Bündnis gegründet sein. Ich erwarte, dass dann auch konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung benannt werden.

Und da ich ja eben von fremden Federn sprach:

Ursprung dieser Idee war übrigens ein gemeinsamer Antrag von CDU und unserer Fraktion aus dem Jahr 2015. In der dazugehörigen Beschlussfassung heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert: bei der Fortschreibung der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg das Thema Reduzierung von Lebensmittelverlusten aufzunehmen und konkrete Ziele und Maßnahmen zu benennen.

Abschließend möchte ich noch darauf verweisen, dass eine Evaluation der nun vorliegenden Strategie erst nach 5 Jahren für mich zu spät ist. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns regelmäßig im Ausschuss mit dem Stand der Umsetzung der Strategie befassen und uns der Minister über die ergriffenen Maßnahmen und erreichten oder verpassten Meilensteine informiert.

Vielen Dank!

Kategorien:Rede Verbraucherschutz
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